Im Rahmen einer zeitlich befristeten Elternzeitvertretung bis 31.01.2023 suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit einen Stellvertretenden Geschäftsführer (w/m/d).
Aufgabengebiet:
Anforderungen:
Perspektive:
Weitere Auskünfte zur Stelle erhalten Sie bei Geschäftsführer Thomas Kuppinger (0721/936-87010). Bei Fragen personalrechtlicher Art steht Ihnen Monika
Striegel (0721/936-52730) vom Personal- und Organisationsamt des Landratsamts Karlsruhe zur Verfügung.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung bitte schriftlich oder per E-Mail bis spätestens 5. März 2021 an:
Landschaftserhaltungsverband Landkreis Karlsruhe e.V.
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
E-Mail: LEV@landratsamt-karlsruhe.de
Stellenausschreibung zum Download:
Das MLR legt ein neues Förderprogramm mit 7,5 Millionen Euro zu Blühflächen und Biodiversitätspfaden für Kommunen auf.
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und zum Schutz der Biodiversität in Baden-Württemberg. Daneben soll mit dem Förderprogramm die Biotopvernetzung, der Landesweite Biotopverbund und die Umsetzung des Generalwildwegeplanes unterstützt und ein Beitrag zur Umweltbildung, Naturerfahrung, Erholung sowie zur Stärkung des Umweltbewusstseins in der Gesellschaft geleistet werden.
Zum Förderverfahren sind ausschließlich Kommunen zugelassen. Die Antragsfrist für das Einreichen von Förderanträgen für Blühflächen endet am 30. Juni 2021 und für Biodiversitätspfade am 28. Februar 2021.
Kommunen sind herzlich aufgefordert Anträge zur Förderung im neu aufgelegten Förderprogramm zu stellen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in den unten verlinkten PDF-Dokumenten, auf den Internetseiten des MLR und der Regierungspräsidien Baden-Württemberg oder direkt im Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 32 bei Susanne Mayer (Telefon: 072/926-3426, E-Mail: susanne.mayer@rpk.bwl.de).
Bitte beachten Sie: Die Förderperiode umfasst 5 Jahre und die Förderung erfolgt einmalig (siehe Punkt 5.2 der Verwaltungsvorschrift).
Die Förderung eignet sich hauptsächlich für Anlagen im Innenbereich und auf Flächen, die nicht über die Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden können.
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Flyer: